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Mergers & Acquisitions
Bedingt durch den sehr hohen Grad der Globalisierung kommt es immer häufiger zu Aquisitionen und Veräußerungen von gesamten Unternehmen bzw. Unternehmensteilen. Im Rahmen solcher Mergers & Acquisitions müssen auch die steuerlich relevanten Daten entsprechend mit übernommen werden. Bei einem Unternehmensverkauf kann es u.a. zu folgen Sachverhalten kommen:
- Die überlassenen steuerlich relevanten Daten und die dazugehörige ERP-Lösung passen technologisch und organisatorisch nicht in die ERP-Landschaft des Käufers. D.h. es handelt sich um unterschiedliche ERP-Lösungen von unterschiedlichen Anbietern und unterschiedliche Datenformate. Die genannten Daten können nur mit erheblichem Aufwand oder gar nicht auf das ERP-System des Käufers migriert werden.
- Bei den überlassenen steuerlich relevanten Daten handelt es sich um Daten eines Mandanten bzw. um einen Buchungskreis ohne dazugehörige ERP-Lösung.
- Die überlassenen steuerlich relevanten Daten passen technologisch, aber nicht organisatorisch (z.B. durch unterschiedliche Kontenrahmen und Prozesse) in die ERP-Landschaft des Käufers. Die genannten Daten können nur mit erheblichem Aufwand oder gar nicht auf das ERP-System des Käufers migriert werden.
- Die überlassenen steuerlich relevanten Daten sollen nach geltendem Recht nur archiviert und aufbewahrt werden (u.a. HGB, AO, GDPdU, GoBS, etc.), ohne sie in das ERP-Produktivsystem des Käufers zu migrieren.
Die notwendige Erhaltung des ERP-Altsystems in den genannten Sachverhalten zieht erhebliche Kosten im Zeitraum von mindestens 10 Jahren (in der Praxis oft länger) nach sich. U. a. sind das Kosten für:
- Betrieb und Wartung der Hardware und Software
- Betrieb und Wartung der ERP-Lösung
- Wartungsverträge
- Betriebskosten, wie z. B. Klimaanlage, Strom, usw.
- Mitarbeiter (Verfügbarkeit des Know-hows)
- Organisatorische Maßnahmen
Die genannten Kosten fallen für ein nicht-produktives System an. Ein Parallelbetrieb beider IT-Systeme (Alt und Neu) stellt aus technischer, organisatorischer und vor allem aus betriebswirtschaftlicher Sicht keine echte Alternative dar. Mit Hilfe von GDPdU-Warehouse® können die genannten Probleme gelöst werden.
ZUSAMMENFASSUNG DER VORTEILE
- Extraktion und Prüfung der steuerlich relevanten Daten
- Archivierung der steuerlich relevanten Daten
- Sicherstellung der Verfügbarkeit aller steuerlich relevanten Daten über den gesamten aufbewahrungspflichtigen Zeitraum
- Sicherstellung der maschinellen Auswertbarkeit über diesen Zeitraum, unabhängig von Änderungen im Produktivsystem
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
- Beauskunftung und Datenträgerüberlassung (Z1, Z2, Z3)
- Konvertieren der Daten gemäß BMF-Beschreibungsstandard
- Abgrenzung der steuerlich relevanten Daten nach Geschäftsjahr und nach der Art der Betriebsprüfung
- Verschlüsselung der Z3-Daten (verschlüsselte Datenträger für BP)
- Abschaltung von Alt-Systemen
- Aufrechterhaltung von Know-How für Alt-Systeme ist nicht mehr notwendig
- Vereinfachung der Organisation im ERP-Umfeld
- Bereitstellung der Daten aus ERP-Altsystemen zur internen Beauskunftung
- Basierend auf Microsoft® SQL 2005 (oder höher) und Microsoft® SQL BI-Werkzeugen
- Kurze Implementierungszeit
- Geringer Schulungsaufwand
- Signifikante Kosteneinsparung
Lesen Sie weitere Details zum Aufbau des Moduls und zur Software-Einführung in unserem Downloadbereich.
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