Betriebsprüferwerkzeug

Bei vielen ERP-Systemen ist es nicht immer möglich, so genannte Betriebsprüfer-Profile die entsprechende Zugriffsberechtigung auf vordefinierte Daten und Zeiträume regeln, für die Z1 bzw. Z2 Prüfungsart zu realisieren. Insbesondere Host-basierende Lösungen bzw. ältere ERP-Systeme haben nicht die Möglichkeit, den Zugriff auf bestimmte Daten exakt einzuschränken bzw. zu verwehren. Es besteht die Möglichkeit, dass auch Daten, die nicht unbedingt für die angekündigte Betriebsprüfung notwendig sind, dem Betriebsprüfer bereitgestellt werden. In dem Fall gilt das Verwertungsverbot für den Betriebsprüfer nicht.

 

Lösung

Grundsätzlich können alle steuerlich relevanten Daten aus einem Host (Quell-System) in das GDPdU-Warehouse® für die Zugriffsart Z1, Z2 und Z3 importiert und bereitgestellt werden. Mit Hilfe der Berechtigungsmechanismen in der Datenbank Microsoft SQL Server® 2005 können die exakten Prüfungsinhalte und Prüfungszeiträume in Form eines Betriebsprüfer-Profils definiert werden.

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