Insolvenzen

Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) gelten auch für ein insolventes Unternehmen. Der Insolvenzverwalter, als gesetzlicher Vertreter des insolventen Unternehmens, ist auch für die steuerlich relevanten Daten verantwortlich. Ein weiterer Betrieb der eingesetzten ERP-Lösung im insolventen Unternehmen verursacht erhebliche Kosten, u.a. für:  

  • Betrieb und Wartung der Hardware und Software
  • Betrieb und Wartung der ERP-Lösung
  • Wartungsverträge
  • Betriebskosten, wie z. B. Klimaanlage, Strom, usw.
  • Mitarbeiter (Verfügbarkeit des know-hows)
  • Organisatorische Maßnahmen

Im Zeitalter des Outsourcing lassen viele Unternehmen ihre ERP-Systeme von externen Dienstleistern betreiben. Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden (Insolvenz) ist das Outsourcing-Unternehmen verpflichtet das ERP-System samt der steuerlich relevanten Daten des zahlungsunfähigen Kunden aufzubewahren. Die vollständige Zahlung der erbrachten Leistungen wie auch die Übernahme der Kosten für die IT-Infrastruktur ist nicht immer gewährleistet.

Lösung

Durch den Einsatz von GDPdU-Warehouse® können derartige Kosten signifikant gesenkt werden. Sämtliche steuerlich relevanten Daten des insolventen Unternehmens können mit GDPdU-Warehouse® extrahiert und als Datenkonserve für spätere Prüfungszwecke vorgehalten werden, ohne dass die ERP-Infrastruktur des Kunden weiter betrieben werden muss.

Lesen Sie weitere Details zum Aufbau des Moduls und zur Software-Einführung in unserem  Downloadbereich.


 

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