Datenträgerüberlassung

Eine Vielzahl von eingesetzten ERP-Lösungen liefert nicht die durch das Bundesfinanzministerium geforderten Datenformate für die Datenträgerüberlassung (Z3). Somit ist die elektronische Steuerprüfung nicht möglich.

 

Lösung

Durch den Einsatz des GDPdU-Warehouse® Z3-Konverters können die steuerlich relevanten Daten aus nahezu allen Quell-Systemen in den durch das Bundesfinanzministerium empfohlenen Beschreibungsstandard konvertiert (umgewandelt) werden. Die konvertierten Z3-Daten werden direkt, wenn gewünscht auch verschlüsselt auf einen Datenträger (DVD, CD, etc.) gespeichert.

Lesen Sie weitere Details zum Aufbau des Moduls und zur Software-Einführung in unserem  Downloadbereich.


 

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