Digitale Steuerprüfung

Mit der Änderung der §§ 146, 147 und 200 der Abgabenordnung (AO) zum 1. Januar 2002 durch das "Steuersenkungsgesetz" vom 23. Oktober 2000 (BGBl, S. 1433) wird der Finanzverwaltung das Recht eingeräumt, für alle ab dem 1. Januar 2002 beginnenden Außenprüfungen auf die Datenbestände steuerpflichtiger Unternehmen zuzugreifen.

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Prüfsoftware IDEA

IDEA (Interactive Data Extraction and Analysis) ist das Werkzeug der Betriebsprüfer. Diese Software wird mittlerweile in 40 Ländern der Erde zur Prüfung von nahezu beliebigen Datenbeständen eingesetzt und hat sich in der Praxis immer wieder bewährt. In Deutschland wird sie bei der digitalen Betriebsprüfung (Zugriffsart: Z3) flächendeckend durch die Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder eingesetzt, sowie auch von den Finanzgerichten und den Zollbehörden.

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Beschreibungsstandard

Der "Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung" definiert die Datenimport-Schnittstelle zur automatisierten Übernahme steuerlich relevanter Daten einschließlich der zur maschinellen Auswertung erforderlichen Verknüpfungen. Dieser Schnittstelle können und sollen sich die Softwarehersteller bedienen, um ihren Kunden die Möglichkeit zur problemlosen Datenübergabe bei angeforderter Datenträgerüberlassung im Rahmen einer Außenprüfung zu bieten.

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Datenformate

Nur bestimmte Dateiformate werden durch die Betriebsprüfer akzeptiert. Nicht erkennbare Dateiformate müssen in lesbare Formate konvertiert werden.

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Verfahrensdokumentation

Grundsätzlich dient die Verfahrensdokumentation der Transparenz und dem Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Sie beschreibt den vollständigen Aufbau und Ablauf (Prozesse) des Abrechnungsverfahrens von der Entstehung steuerlich relevanter Daten über deren Speicherung bis hin zum eindeutigen Wiederfinden der Informationen.

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