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FESTO AG
BeschreibungDie Festo AG entscheidet sich für den Einsatz von der Compliance Management Software DocSetMinder® und dem GTP® Modul zur Dokumentation von Verrechnungspreisen. Der in 1925 gegründete Festo Konzern ist weltweit führender Anbieter von pneumatischer und elektrischer Automatisierungstechnik. Der Konzern beschäftigt weltweit 12.800 Mitarbeiter und erzielte im Jahr 2007 einen Umsatz von 1.65 Mrd. Euro. Das Produktportfolio beinhaltet 28.000 Katalogprodukte in einigen hunderttausend Varianten mit passenden Serviceangeboten, die über die 56 eigenständigen Landesgesellschaften mit 250 Niederlassungen weltweit vermarktet werden. DocSetMinder® ist eine auf Microsoft®-SQL 2005 basierende und Modular aufgebaute Software zur Erfüllung von überwiegend gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflichten, u. A. Verrechnungspreise, Internes Kontrollsystem (8. EU-Richtlinie), Verfahrensdokumentation etc. Verrechnungspreise sind die Preise, die für Leistungen zwischen zwei oder mehreren nahe stehenden Unternehmen verrechnet werden. Aus steuerlicher Sicht sind prinzipiell alle Leistungen zu verrechnen, die auch fremde Dritte sich in Rechnung stellen würden (Warenlieferungen, Dienstleistungen, Nutzungsrechte, Markennamen, Finanzierungsleistungen, Know How, etc). Das Thema der Verrechnungspreise hat deshalb eine so wichtige Bedeutung, weil heute etwa zwei Drittel des grenzüberschreitenden Leistungsaustauschs innerhalb von Unternehmensgruppen, also zwischen nahe stehenden Unternehmen, stattfindet. In den meisten Ländern unterliegt der Steuerpflichtige dabei dem Fremdvergleichsgrundsatz, d.h. der grenzüberschreitende Leistungsaustausch mit seinen nahe stehenden Unternehmen ist wie zwischen fremden Dritten zu verrechnen. Damit die Steuerverwaltungen, insbesondere in Hochsteuerländern wie Deutschland, die Angemessenheit prüfen können, unterliegen die Steuerpflichtigen in den meisten OECD-Ländern speziellen gesetzlichen Dokumentationspflichten. In Deutschland sind die besonderen Dokumentationspflichten bei Auslandssachverhalten mit nahe stehenden Unternehmen in dem neuen § 90 Abs. 3 AO und der Rechtsverordnung GAufzV fixiert und in mehreren Verwaltungsgrundsätzen erläutert. Die gesetzlichen Vorschriften zur Dokumentation werden von Sanktionsmechanismen wie den erweiterten Schätzungsbefugnissen aus § 162 Abs. 3 AO sowie den „Steuerstrafen“ (Zuschläge) aus § 162 Abs. 4 AO für keine, eine verspätete oder eine unverwertbare Vorlage der Dokumentation flankiert. | Online-PräsentationLassen Sie sich unsere Lösungen bequem über das Internet vorführen.
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